Unsere Hausordnung:
DIE HOBBY-OLDTIMER- MEISTER- MIETWERKSTATT "Mach es Dir selber" GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 15.07.2009
1. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages oder mit einem mündlichen Mietvertrag wird die Hausordnung von jedem Mieter anerkannt.
2. Die Vermietung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und auf Eigenes Risiko und der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen und oder Sachschäden sowie für fehlerhafte Reparaturen und Arbeiten.
3. Der Mieter ist Verpflichtet sich nach den gesetzlichen Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen zu richten. Feuerlöscher sind gekennzeichnet und bei eventuellem Brand müssen die auch vom Mieter benutzt werden sonst macht er sich strafbar.
4. Alkohol Genuss ist im Werkstattbereich verboten.
5. Das Rauchen und oder hantieren mit offenen Feuer ist in der Werkstatt nicht gestattet und nur an den dafür vorgesehenen Stellen außerhalb der Mietwerksatt erlaubt.
6. Die Entsorgung von Altteilen die bei Vermieter gekauft werden ist kostenlos. Für den eigenen Müll ist eine Gebühr fällig und richtet sich nach der Preisliste.
7. Der Arbeitsplatz ist in einem gesäuberten Zustand zu hinterlassen sonst wird eine Gebühr fällig die sich nach Arbeitsaufwand berechnet, jedoch mindestens 5 Euro. Die austretenden Flüssigkeiten sind sofort aufzunehmen. Die Reinigung muss vom Personal abgenommen werden.
8. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich untersagt.
9. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
10. Der Mieter muss die zu benutzende Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen auf Beschädigungen prüfen und die Defekte sofort dem Vermieter melden.
11. Für entstandene Schäden an Einrichtung, Mobiliar, Werkzeug oder andere dem Vermieter gehörende Gegenstände haftet der Mieter in voller Höhe
(Wiederbeschaffungswert).
12. Der Entstanden Mietzins ist sofort und unaufgefordert in voller Höhe vom Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zu entrichten.
13. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein den Mietzins sofort in voller Höhe zu begleichen beruft sich der Vermieter auf § 647 BGB.
14. Das Arbeiten an Fahrzeugen außerhalb der Werkstatt ist nicht gestattet.
15. Jegliche Art von Reparaturen / Instandhaltungen führt der Mieter in Eigenverantwortung aus.
16. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Begründung jeder Zeit zu beenden.
17. Mietverhältnisse, welche über die Öffnungszeit hinausgehen sind vor beginn beim Vermieter anzumelden und falls die über die Öffnungszeiten hinausgehen wird laut der Preisliste ein Zuschlag fällig.
18. Die Vermietung eines Arbeitsplatzes erfolgt an maximal zwei Personen.
19. Der Vermieter haftet nur für groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits.
20. Die Benutzung von hauseigenen Werkzeugen und Geräten bedarf der Genehmigung des Vermieters und wird laut Preisliste gesondert berechnet und vor Gebrauch von ortsfesten Geräten wie Presse, Schleifbock usw. ist aus Sicherheitsgründen um Erlaubnis zu fragen.
21. Bei Auslösung eine Bestellung, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Vereinbarten Kaufpreises zu entrichten.
22. Die Unterbringung von persönlichen Sachen des Mieters ( z.B. Werkzeuge, Fahrzeuge,
o.ä.)erfolgt auf Eigenes Risiko.
23. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
24. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt den Mieter ein Hausverbot aufzuerlegen.
25. Auf ausreichende Sicherheitskleidung ist selbst zu achten, Schutzbrille und Arbeitshandschuhe sind bei uns erhältlich.
26. Abgerechnet wird pro angefangene Stunde und es ist selber darauf zu achten das Anfangs- und Endzeiten korrekt notiert werden.
27. Werden Kraftfahrzeuge oder Gegenstände bewegt (auch mündlich), haftet die im Schadensfall Kfz- Haftpflichtversicherung des Halters bzw. Haftpflichtversicherung des Verursachers des Schadens.
28. Die Beratung des Verkäufers ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehene Verwendung, Muster und Proben stellen nur unverbindliche Anschauungsunterlagen dar.
29. Der Einbau der/des erworbenen Teils hat in einer Fachwerkstatt / Fachpersonal zu erfolgen. Nach dem Einbau haben die
laut Hersteller vorgesehenen Inspektionen zu erfolgen. Der Einbau und die durchgeführten Inspektionen sind dem Verkäufer auf Verlangen detailliert nachzuweisen. Nach Einbau und Probelauf bzw. Probefahrt ist das beigefügte Einbauprotokoll unmittelbar an uns zurückzusenden. Erfolgt keine Rücksendung des Einbauprotokolls ist KEINE Garantie möglich.
30. Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Hobby-Oldtimer- Mietwerkstatt "Mach es Dir selber" GmbH.
31. Sollte eine der oben genannten Positionen dem deutschen Recht nicht entsprechen, so bleiben die anderen davon unberührt.
32. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer, sofern er Vollkaufmann ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
Falls der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt, ist der Gerichtsstand der Geschäftsitz des Verkäufers. Entsprechendes gilt, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale Warenkaufverträge (C1SO).
33. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer / Vermieter und dem Käufer / Mieter über die Durchführung des Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
34. Bei Vertragsbeginn ist Kraftfahrzeugschein des zu Reparierenden Kraftfahrzeugs bei dem Vermieter abzugeben. Nach dem die Arbeit erledigt ist und der Mieter die Werkzeuge sauber, ordentlich abgibt, den Arbeitsplatz sauber verlässt und die Rechnung bezahlt hat, bekommt der Mieter sein Kfz-Schein wieder zurück sonst gilt Erweitertes Pfandrecht.
35. Bei Körperlichen Auseinandersetzungen jeglicher Art wird die Polizei gerufen und außer Hausverbot wird eine Entschädigung an den Vermieter von mindestens 100,00 Euro bezahlt. Die beschädigte Gegenstände und Einrichtungen werden dem oder den Verursachern zu einem Wiederbeschaffungswert inklusive dem Einbau voll berechnet. Falls der Verursacher nicht eindeutig festzustellen ist dann haften die Beteiligten Personen gleichmäßig. Genauso wird jeder Diebstahl (auch versuchter) zur Anzeige gebracht. Die Entschädigung ist die Gleiche wie bei Körperlicher Auseinandersetzung!
36. Falls sich der Mieter mit zu benutzenden Werkzeugen, Einrichtungen, Gegenständen nicht auskennt, ist er verpflichtet sich an den Vermieter zu wenden und so lange zu warten bis er eingewiesen wird!
37. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Spezialwerkzeuge da dies aus Kosten- und Organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Es wird mit dem gearbeitet was sich in der Werkstatt befindet!
38. Die Werkstatt wird Videoüberwacht!
39. Mit Auslage der neuen AGB verliert die
alte Hausordnung Ihre Gültigkeit.
40. SICH GEGENSEITIG ZU HELFEN IST SELBSTVERSTÄNDLICH.
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